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Hol dir als Azubi Steuern vom Staat zurück!

Auch Azubis können Steuern sparen. Erfahre hier, wann sich eine Steuererklärung für Auszubildende lohnt. ➔ AzubiSteuererklaerung.de

Per Steuererklärung Ausbildungskosten zurückholen

Eine Steuererklärung für Auszubildende lohnt sich immer dann, wenn Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer gezahlt wurden! Die gezahlten Steuern kannst du dir komplett zurückholen.

Wenn du keine Steuern gezahlt hast, kann ggf. ein Verlustvortrag für deine Ausbildungskosten möglich sein.

Ist der Ausbildungsvertrag erst einmal in der Tasche, beginnt für Schulabgänger ein spannender, neuer Lebensabschnitt. Die Freude ist groß, wenn am Monatsende das erste selbst verdiente Geld auf dem Konto eingeht. Endlich nicht mehr nur abhängig von den Eltern! Doch die ersten Schritte in die Selbstständigkeit können auch ganz schön überfordern. Vieles, was früher noch über die Eltern lief, liegt mit Beginn der Ausbildung in der eigenen Verantworung. Eine neue Kranken-, Pflege- und Haftpflichtversicherung muss her und selbst bezahlt werden. Monatlich flattern Lohnzettel und einmal im Jahr die Lohnsteuerbescheinigung ins Haus. All das kann zunächst schon einmal etwas verwirren.

Und dann stellen sich mit Ausbildungsbeginn natürlich auch noch etwas unangenehmere Fragen wie: Muss ich eigentlich auf mein Gehalt Steuern zahlen? Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Was bringt mir eine Steuererklärung und wie mache ich diese überhaupt? Im Folgenden wollen wir euch einen kurzen Überblick zum Thema “Ausbildung und Steuern” geben. Viele Azubis unterschätzen nämlich, dass sie viele Kosten während der Ausbildung steuerlich geltend machen und damit ordentlich Geld sparen können.

Müssen Azubis Steuern zahlen?

Mit Beginn ihrer Berufsausbildung zählen die meisten Azubis zu den Arbeitnehmern. Als Arbeitnehmer kommt man grundsätzlich irgendwann in Kontakt mit dem Finanzamt. Ob allerdings tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen oder Azubis verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Prinzipiell gilt:

Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. - §1 Einkommensteuergesetz (EStG)

Azubis müssen KEINE STEUERN zahlen,

  • wenn sie keine Ausbildungsvergütung (Gehalt) bekommen.
  • wenn das monatliche Bruttogehalt nicht höher als 946 Euro liegt.
  • wenn das Jahreseinkommen unter dem Steuerfreibetrag von 8.652 (in 2016) liegt.

Azubis müssen STEUERN zahlen,

  • wenn das monatliche Bruttogehalt 946 Euro übersteigt. In diesem Fall führt der Arbeitgeber automatisch Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt ab.

Wann müssen Azubis eine Steuererklärung machen?

Die Abgabe einer Steuererklärung ist für Auszubildende erforderlich, wenn einer der drei Punkte zutrifft:

  • Das Jahreseinkommen übersteigt den Steuerfreibetrag von 8.652 Euro.
  • Das Finanzamt fordert zur Abgabe einer Steuererklärung auf.
  • Ausbildungskosten sollen steuerlich geltend gemacht werden.

Wann lohnt sich die Steuererklärung für Azubis?

Wenn der Arbeitgeber Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt abführt, sollte jeder Auszubildende eine Steuererklärung abgeben. Denn im Regelfall werden die gezahlten Steuern komplett zurückerstattet.

Verschiedene Ausgaben im Rahmen der Ausbildung, die von Azubis selbst aufgebracht werden müssen, können per Steuererklärung als sogenannte Werbungskosten geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass das Finanzamt die ausbildungsbedingten Kosten mit den gezahlten Steuern verrechnet und schließlich die gezahlten Steuern zurückerstattet.

Hinweis: Für Arbeitnehmer gilt ein jährlicher Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro. Dieser Arbeitnehmerpauschbetrag wird bereits bei Berechnung der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigt. Liegen die angefallenen Werbungskosten unter 1.000 Euro, macht eine Steuererklärung meist keinen Sinn. Allerdings fallen bei vielen Azubis wesentlich höhere Kosten pro Ausbildungsjahr an.

Typische Werbungskosten für Auszubildende

Fahrten

Für Fahrten zum Ausbildungsbetrieb gibt’s eine Pauschale von 30 Cent/km einfacher Fahrt. Bei Fahrten zur Brufsschule können Hin- und Rückweg mit jeweils 30 Cent/km von der Steuer abgesetzt werden.

Fachliteratur

Fachbücher und Fachmagazine für die Berufsschule oder die Praxis können bei Vorlage von Rechnungen in voller Höhe oder ohne Belege pauschal mit 80 Euro abgesetzt werden.

Arbeitsmittel

Ordner, Taschenrechner und Co. können bei Vorlage von Rechnungen komplett oder ohne Belege einfach pauschal mit 110 Euro pro Jahr abgesetzt werden, sofern diese nicht der Arbeitgeber stellt.

Handy & Computer

Telefonkosten sowie die Anschaffung von Laptop, Drucker & Co. können steuerlich geltend gemacht werden, wenn entsprechende Geräte für die Ausbildung benötigt und nicht gestellt werden.

Bewerbung

Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung (Fahrten, Übernachtungen, Foto etc.) können durch Vorlage von Belegen abgesetzt werden. Pauschal gibt’s 8,50 Euro pro Mappe oder 2,50 Euro pro Online-Bewerbung.

Verpflegung

Für ausbildungsbedingte Reisen mit mindestens 24 Stunden Abwesenheit gibt’s pauschal 24 Euro pro Tag für den Verpflegungsmehraufwand. Ab 8 Stunden Abwesenheit 6 Euro und 14 Stunden 12 Euro.

Versicherungen

Viele Versicherungsbeiträge können als Sonderausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. Hierzu zählen z.B. Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung.

Kontoführung

Für die Führung eines Bankkontos, egal ob hierfür tatsächlich Gebühren anfallen oder nicht, kann pro Jahr eine Kontoführungspauschale in Höhe von 16 Euro beansprucht werden.

Umzug

Wer für eine Ausbildung umziehen muss, kann die Kosten pauschal mit 730 Euro absetzen. Bei Vorlage von Belegen für ggf. Fahrten, Maklerkosten etc. können die Kosten voll abgesetzt werden.

Kann ich als Azubi einen Verlustvortrag machen?

Das Finanzamt zahlt natürlich nur Steuern zurück, wenn vom Arbeitgeber auch Steuern abgeführt wurden. Ist dies nicht der Fall, dann lohnt sich eine Steuererklärung meistens nicht. Eine Ausnahme hiervon bilden aber Auszubildene, die sich in einer Zweitausbildung befinden. Dann macht eine Steuererklärung Sinn, da für alle Ausbildungskosten ein Verlustvortrag gemacht werden kann, sofern die Ausgaben die Einnahmen übersteigen.

Zweitausbildung: Hierunter fallen z.B. eine zweite Ausbildung nach bereits abgeschlossener Ausbildung. Es besteht ebenso eine Zweitausbildung, wenn ein Ausbildungsdienstverhältnis vorliegt, wie das bei den meisten Auszubildenden der Fall ist.

Verlustvortrag: Bei diesem Modell können alle ausbildungsbedingten Kosten in der Steuererklärung aufgeführt werden. Wenn deine Ausgaben deine Einnahmen übersteigen und keine Steuern gezahlt wurden, merkt sich das Finanzamt die Ausgaben als Verluste. Sobald schließlich Steuern gezahlt werden, verrechnet das Finanzamt diese Verluste und du erhältst eine Steuererstattung. Der Verlustvortrag funktioniert natürlich auch, wenn bereits Steuern gezahlt werden, die Werbungskosten aber die abgeführten Steuern übersteigen und somit nicht voll zurückerstattet werden können.

Beispiel: Du hast ein Einkommen aus deinem Dienstverhältnis von 6.000€ pro Jahr und zahlst keine Lohnsteuer. Du kommst mit AzubiSteuererklaerung.de. auf 8.000€ an Ausbildungskosten für das Jahr. Die 2.000€ Differenz kannst du dir als Verlustvortrag festsetzen lassen, sodass dein zu versteuerndes Einkommen sich um diese 2.000€ verringert, wenn du anfängst mehr zu verdienen und Steuern zahlst. In diesem Jahr musst du also viel weniger Steuern zahlen.

Vorteile des Verlustvortrags

__- Ausbildungskosten können in voller Höhe und unbegrenzt vorgetragen werden.

  • Verlustvorträge sind über Jahre hinweg möglich, bis Steuern gezahlt werden.
  • Der Verlustvortrag ist damit eine Art Steuergutschrift.__

Wie mache ich eine Steuererklärung als Azubi?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Steuererklärung für seine Ausbildungszeit zu machen:

  1. Klassisch in Papierform (hier findest du die Steuerformulare vom Finanzamt)
  2. Mit einer Steuer-CD-ROM (z.B. von WISO)
  3. Über Anbieter einer Online-Steuererklärung

Das Problem bei den genannten Alternativen ist zumeist, dass die Steuerformulare oder die Software für die breite Masse konzipiert wurden und nicht speziell für die Bedürfnisse von Auszubildenden. Dadurch wird es v.a. für Steuerlaien schwierig, selbstständig herauszufinden, wo genau welche Kosten angegeben werden können, damit sie auch vom Finanzamt berücksichtigt werden. Die Steuererklärung gestaltet sich dadurch meist mühsam und zeitaufwändig.

Steuererklärung speziell für Azubis

Ein Online-Anbieter, der eine Steuererklärungs-Software ausschließlich für Auszubildende anbietet, ist AzubiSteuererklaerung.de. Mit Hilfe eines eigens für die Bedürfnisse von Azubis entwickelten Steuer-Tools können die Nutzer ohne Steuerfachwissen eigenständig und in kurzer Zeit ihre Steuererklärung erstellen. Viele Hilfen und Tipps stellen sicher, dass keine Kosten vergessen werden und eine maximale Rückerstattung der Ausbildungskosten erfolgt.

Vorteile von AzubiSteuererklaerung.de

__- Steuer-Tool speziell für Auszubildende

  • Einfache Fragen statt komplizierter Steuerformulare
  • Berücksichtigung aller Ausbildungskosten und Pauschalen
  • Support bei Problemen und technischen Fragen zum Steuer-Tool__

Übrigens: Für Azubis ist eine Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich. Solltest du deine Ausbildung also bereits abgeschlossen, aber noch keine Steuererklärungen für entsprechende Jahre eingereicht haben, dann kannst du dies immer noch tun. Die Abgabefrist für eine Steuererklärung ist für Steuerfreiwillige der 31. Dezember.

Jasmin B. (Kauffrau für Büromanagement)
Ich habe vor kurzem meine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement abgeschlossen. Natürlich habe ich nicht wirklich super viel verdient in dieser Zeit. Laut meinen Lohnsteuerbescheiden musste ich aber trotzdem ein paar Hundert Euro im Jahr an Steuern zahlen. Durch das Online-Tool von AzubiSteuererklaerung.de habe ich mir meine Steuern aber komplett wieder zurückholen können. Klasse Service! Jasmin B. (Kauffrau für Büromanagement)